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Scheidung online

Ihr Scheidung online

Wir vertreten Sie bundesweit ohne zusätzliche Kosten


Die Antragstellung der Scheidung muss in jedem Fall von einem Anwalt übernommen werden. Eine Scheidung – ohne das Mandat an einen Rechtsanwalt zu geben – ist in Deutschland nicht möglich. Allerdings ist es nicht vorgeschrieben, dass beide Eheleute sich einen Anwalt nehmen müssen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn sich einer der Parteien einen Rechtsanwalt sucht. Der Scheidungsantrag wird dann in dessen Namen gestellt und der andere Ehepartner muss der Scheidung nur noch zustimmen. Diese Vorgehensweise reduziert die Scheidungskosten erheblich, da das Honorar für den Rechtsanwalt nur einmal fällig wird. Bitte beachten Sie, dass eine Scheidung online eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Rechtsanwältin Wiebke Lomp führt eine Scheidung schnell, unkompliziert und so kostengünstig wie möglich durch. Senden Sie uns schnell und unkompliziert Ihre Scheidungsunterlagen online über das Formular zu.

1. Persönliche Angaben


2. Angaben Ehefrau / Ehemann


3. Letzte gemeinsame Anschrift

(Erforderlich für die Bestimmung des zuständigen Gerichts)


4. Eheschließung

Die Kopie der Heiratsurkunde bitte mit Dateiupload beifügen

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5. Trennung


6. Einkommen


7. Vermögen

Hauseigentum

Hauseigentum Ehefrau / Ehemann

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8. Gemeinsame minderjährige Kinder

weiter mit Ziffer 9

Die Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) bitte mit Dateiupload beifügen

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9. Scheidung


10. Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Kopie des Vertrages / der Vereinbarung bitte mit Dateiupload beifügen

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11. Ehegattenunterhalt / Hausrat / Ehewohnung

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12. Versorgungsausgleich

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13. Korrespondenz


14. Hinweis

Die Kommunikation per E-Mail stellt die schnellste Möglichkeit dar, Ihnen Schriftsätze zur Kenntnis zu übermitteln oder Nachfragen an Sie zu richten. Die Kommunikation im Internet ist zwar grundsätzlich sicher, dennoch ist es nicht auszuschließen, dass eine E-Mail verloren geht, oder von Dritten gelesen wird, obwohl dies unwahrscheinlich ist.


15. Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)

Falls Sie einen Verfahrenskostenhilfeantrag wünschen wählen Sie bitte weiter aus:

Mir ist bekannt, dass im Falle der Versagung von VKH die anwaltlichen Gebühren für das VKH-Prüfungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen von mir zu tragen sind.

Mir ist bekannt, dass im Falle der Versagung von VKH die anwaltlichen Gebühren und Gerichtskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen von mir zu tragen sind.

Bei Verfahrenskostenhilfe handelt es sich lediglich um ein zinsloses Darlehen. Dies bedeutet, dass aufgrund Ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation der Staat Ihnen zinsfrei die Anwalts- und Gerichtskosten stundet. Bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung wird vom Gericht eine Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation vorgenommen. Sie sind verpflichtet im laufenden Verfahrenskostenhilfe- oder Scheidungsverfahren jegliche persönliche oder wirtschaftliche Änderung ungefragt dem Gericht mitzuteilen. Einkommensveränderungen ab 100,00 EUR sind ebenso wie jede Anschriftenänderung dem Gericht ungefragt mitzuteilen. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, kann die bewilligte Verfahrenskostenhilfe aufgehoben oder versagt werden.


16. Rückruf


17. Weiteres

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Wir weisen darauf hin, dass die Mandatserteilung sich nur auf das Scheidungsverfahren bezieht. Sollten Sie darüber hinaus z.B. die Überprüfung von Unterhalt oder vermögensrechtlicher Ansprüche etc. wünschen, erfolgt die rechtliche Prüfung nur nach ausdrücklicher und gesondeter Mandatserteilung. Eine eigenständige Prüfung ohne Auftrag erfolgt durch uns nicht. Mit der zusätzlichen Beauftragung fallen weitere Kosten an.

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